safety-pro
Ziel:
Die DGUV Vorschrift V68 vordert in § 7 Abs. 1:
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach
dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz und Fahrerstand" (DGUV Grundsatz 308-001) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und
Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Staplerfahrer einzusetzen.
Wir garantieren die professionelle Ausbildung und Unterweisung von Staplerfahrer in Theorie und Praxis.