Verantwortung für den Arbeitsschutz
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person - der Regalinspekteur
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Darunter zählen z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
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