Zielgruppe:
Führer und Bediener von Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Transport- und Maschinenführer, sowie alle weiteren Mitarbeiter die zum Ausüben ihrer Tätigkeit eine Hubarbeitsbühne bedienen müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse