Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) §3 (1) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Die Maßnahmen sind mit der erforderlichen Fachkunde
durchzuführen.
Diese Forderung wird von den Berufsgenossenschaften durch die Vorschrift DGUV V2 konkretisiert.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, kleine und mittlere Betriebe in arbeitssicherheits-technischen und brandschutztechnischen Fragestellungen zu unterstützten und zu beraten.
Das Thema Arbeitssicherheit und Brandschutz
und die damit nicht zu unterschätzende Unternehmerverantwortung wird in vielen Unternehmen bis heute häufig unterschätzt und nicht wahrgenommen.
Diese Nichtbeachtung kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Vielen Unternehmen, gerade im Klein- und Mittelstand, fehlt die Zeit und das neueste Know-how, sich grundlegend mit dem Arbeitsschutz zu befassen.
Folgende Leistungen übernehmen wir für Sie!
- Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Bewertung des Arbeitsschutzniveau, Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Organisation von ASA-Sitzungen
- Überprüfung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- Lärmmessungen, Beleuchtungsmessung, Feinstaubmessungen
weitere mögliche Leistungen
- Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
- Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
- Organisieren betrieblicher arbeitsschutzspezifischer Prozesse
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeiter
- Auswahl von Körperschutzmitteln und Überprüfung derer Benutzung
- Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen sowie bei der Einführung von Arbeitsverfahren
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsdokumentationen
- Analysieren von Unfällen und Beinah-Unfällen